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Meine Nachbarschaft: Am Weißberg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen

12.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7475 entstanden aus Vorlage: OF 622/12 vom 28.08.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Straße Im Wiesengrund für die Bürger verkehrssicherer zu machen, zum Beispiel mittels Verkehrsschild "Schrittgeschwindigkeit (10 km/h)", Hinweisschildern auf spielende Kinder, Fahrbahnmarkierung, Schwellen, Poller oder Fahrbahnverengung. Begründung: Diese Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und grenzt direkt an einen Spielplatz. Zahlreiche Kinder spielen dort täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Verkehrslage Schrittgeschwindigkeit gefahren werden sollte, fehlt bislang ein entsprechendes Hinweisschild. Zudem gibt es keine Schilder, die auf spielende Kinder aufmerksam machen. Die Fahrzeugführer fahren dort leider häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, was zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan auf die Straße laufen können. Ein weiteres Problem stellt die schlechte Sicht beim Ausfahren aus dem Bereich Im Wiesengrund 3 und 5 dar. Durch die Umzäunung des Sperrmüllplatzes ist der Blick auf die Straße stark eingeschränkt. Man kann weder herannahende Fahrzeuge noch querende Kinder rechtzeitig erkennen. Dies birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4894 entstanden aus Vorlage: OF 306/12 vom 26.10.2022 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßeneinmündung Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Am Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg als auch vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben an dieser Stelle durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, dass es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 387 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“

29.09.2023 · Aktualisiert: 18.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg

27.02.2023 · Aktualisiert: 28.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Leerung Glascontainer

14.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2932 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 22.09.2022 Betreff: Regelmäßige Leerung Glascontainer Der Magistrat wird gebeten, die FES sowie deren Vertragspartner zu bitten, die Glascontainer regelmäßiger zu leeren bzw. weitere Glascontainer aufzustellen. Immer wieder sind überfüllte Glascontainer insbesondere Am Weißkirchener Berg, gegenüber der Bushaltestelle "Am Hopfenbrunnen", aber auch an anderen Stellen in Kalbach zu beobachten. Begründung: Das Problem tritt nicht nur rund um die Feiertage, sondern inzwischen permanent auf, sodass es immer wieder zu massiven Ablagerungen von Glasflaschen neben den Containern kommt. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch gefährlich, da es in diesen Bereichen zu erheblichen Verunreinigungen durch Scherben kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2707 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach

18.02.2022 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1730 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zugunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümerinnen und Eigentümern) möglich ist; Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, privat 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken; Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, privat 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse); - In der Wink von Am Brunnengarten bis Am Hopfenbrunnen; - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk; Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmasten oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt, ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Ziffer 3. die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen ein Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren, wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchtet der Ortsbeirat aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1425 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen

10.09.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 742 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 30.08.2021 Betreff: Auch auf dem Friedhof Kalbach aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen machen Vorgang: OM 7229/21 OBR 12; ST 1103/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausweitung naturnah gestalteter Grünflächen im Stadtteil Kalbach-Riedberg auch Flächen auf dem Friedhof Kalbach, insbesondere dem Teil westlich der Straße Am Hopfenbrunnen, in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Mit seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1103, führt der Magistrat aus, dass u. a. auch auf den Friedhöfen, z. B. auf dem Hauptfriedhof, aus artenarmen Rasenflächen blühende Wiesen wurden. Aus Sicht des Ortsbeirats befindet sich auf dem Kalbacher Friedhofsbereich nordwestlich der Straße Am Hopfenbrunnen eine Rasenfläche, die so umgewandelt werden könnte. Hier bietet es sich an, den Friedhof als grüne Lunge im Stadtteil zu gestalten und Biodiversität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7229 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2026 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen

28.08.2021 · Aktualisiert: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 77/12 Betreff: Bürgersteig und Regenrückhaltebecken Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Grünflächenamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem beigefügten Foto 1 ergibt sich, dass das Grundstück (Flur 5 Flurstück 91/30 laut Geoportal Hessen) Am Hopfenbrunnen - unmittelbar vor der Brücke der Umgehungsstraße L 3019 gelegen - so bewachsen ist, dass eine Benutzung des Bürgersteiges ausgeschlossen wird. Um Rückschnitt wird gebeten. Das Foto 2 zeigt das überwucherte Regenrückhaltebecken (Flur 5 Flurstück 91/29 laut Geoportal Hessen), ebenfalls "Am Hopfenbrunnen", neben den Parkplätzen der Sportanlage Kalbach. Hier ist die Funktionsfähigkeit zu prüfen, zumal es vor dem verstärkten Wachstum der Pflanzen in den letzten Wochen auch zahlreiche Müllablagerungen aufwies. Foto1 privat Foto 2 privat Sollte Ihr Amt für diese Fragen nicht zuständig ein, so bitte ich diese an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Für eine schriftliche Antwort danke ich bereits jetzt im Namen des Ortsbeirates 12 Kalbach-Riedberg Mit freundlichen Grüßen Begründung: Die Spaziergänger*innen nutzen gerne die Bürgersteige. Dies ist in einem Bereich auf einer Straßenseite nicht mehr möglich und bedarf eines Rückschnitts. Denn im Hinblick auf den fließenden Verkehr durch die gute und rege Nutzung der Sportanlage, die dortigen Parkplätze sowie den Fahrradverkehr Richtung Bad Homburg und Richtung Am Martinszehnten ist dies auch notwendig. Gerade im Hinblick auf vermehrte starke Niederschläge ist auch das Regenrückhaltebecken in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Eine telefonische Klärung konnte wegen der schwierigen Frage der Ämterzuständigkeit nicht erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6595 entstanden aus Vorlage: OF 622/12 vom 03.09.2020 Betreff: Tatsächlich barrierefreier Zugang zur Bezirkssportanlage Kalbach Der Magistrat wird gebeten, am oberen Ende der barrierefreien Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Bezirkssportanlage Kalbach durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter o. Ä.) sicherzustellen, dass die Zuwegung auch im oberen Bereich dauerhaft barrierefrei bleibt und nicht durch rücksichtslos geparkte Kraftfahrzeuge versperrt wird. Für den Sportverein muss der Transport auch sperriger Geräte möglich bleiben, z. B. durch umlegbare Poller mit Schloss. Begründung: Die barrierefreie Zuwegung von der Straße Am Hopfenbrunnen aus macht die Bezirkssportanlage Kalbach für Rollstuhlfahrer und Radfahrer zugänglich, ebenso für Fußgänger, die die vorhandene Treppe nicht benutzen können oder wollen. Die Zuwegung endet im oberen Bereich auf einer gepflasterten/größeren asphaltierten Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Bürger haben sich darüber beschwert, dass bei starker Frequentierung des Parkplatzes häufig auch das Ende der Zuwegung "gnadenlos" zugeparkt wird mit der Folge, dass diejenigen, die auf der oberen Ebene mit Rollstuhl, mit Fahrrad oder als Fußgänger ankommen, die Zuwegung - wenn überhaupt - nur unter großen Anstrengungen verlassen und auf die Bezirkssportanlage gelangen können. Die Aufstellung einiger Poller sollte ausreichend und geeignet sein, die notwendige Rücksichtnahme einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg

28.08.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 17.08.2020 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau Hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie der Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach"; - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee/Ernst-Abbe-Straße/Otto-Schott-Straße); - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach); - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8). Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, sodass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund

12.08.2020 · Aktualisiert: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 593/12 Betreff: Ortstermin in der Straße Im Wiesengrund Die Ortsvorsteherin wird gebeten in der Straße "Im Wiesengrund" einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit in oben genannter Straße sein. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei und das Amt für Straßenbau und Erschließung. Da noch ein Ortstermin bezüglich der Einfahrt in die Straße "Am Hopfenbrunnen" aussteht, können diese beiden Termine auch gerne zusammengelegt werden, da die jeweiligen Orte in direkter Nachbarschaft liegen. Begründung: Vor einiger Zeit wurde in dieser Straße ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 593/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

29.11.2019 · Aktualisiert: 29.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5516 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 15.11.2019 Betreff: Ortstermin Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Mit der Stellungnahme vom 30.07.2018, ST 1395, wurde an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg ein Parkwinkel zugesagt und vor Kurzem auch angebracht. Dieser hat die Situation allerdings nicht verbessert, sondern eventuell sogar verschlechtert, da die Autos nun noch näher an der Kreuzung parken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin abzustimmen, um die Situation vor Ort zu begutachten. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 584 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 25.07.2019 Betreff: Erinnerung: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/ Am Weißkirchener Berg Vorgang: OM 3025/18 OBR 12; ST 1395/18 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme vom 30.07.2018, ST 1395, zugesicherte Fahrbahnmarkierung eines Parkwinkels fünf Meter vor dem Kreuzungsbereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg umzusetzen. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird aufgrund der noch fehlenden Markierung nach wie vor regelmäßig bis zum Kreuzungsbereich geparkt, mit der Folge, dass das Einbiegen in die Straße Am Hopfenbrunnen bei Gegenverkehr mitunter zu komplizierten Rangieraktionen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1998 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm

02.06.2019 · Aktualisiert: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren

22.02.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 05.02.2019 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach ) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt bei Fußgängern und Radfahrern, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2000 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 403/12 vom 10.02.2019 Betreff: Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen flexibler gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buswendeschleife in der Straße Am Hopfenbrunnen, welche nur in den frühen Morgenstunden genutzt wird, für Anwohner flexibler genutzt werden kann, beispielsweise durch eine zeitliche begrenzte Freigabe für Anlieger mit kombiniertem Parkverbot. Hierbei soll auch geprüft werden, ob sich an der Nutzung der Wendeschleife durch die Fahrplanänderungen im Dezember 2019 etwas ändert. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 25.01.2019 merkten Anwohner an, dass im Wendehammer vermehrt das vorherrschende Park- und Einfahrtsverbot überprüft wird. Die genannte Buswendeschleife wird aktuell nur in den frühen Morgenstunden (Montag bis Freitag) bzw. nachts (Samstag bis Sonntag) von den Buslinien 28 und 29 genutzt. Aktuell ist die Einfahrt aber grundsätzlich verboten, wodurch diese sehr großzügig bemessene Fläche zumeist ungenutzt ist. Eine zumindest zeitweise Freigabe kann die Nutzung der Flächen gerade für Anwohner flexibler gestalten, ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1037 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Glascontainer in Kalbach

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3389 entstanden aus Vorlage: OF 318/12 vom 01.06.2018 Betreff: Weitere Glascontainer in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die FES GmbH sowie deren Vertragspartner zu bitten, an den nachfolgenden drei Standorten 1. Am Weißkirchner Berg gegenüber der Endhaltestelle der ehemaligen Linie 28 "Am Hopfenbrunnen"; 2. Kalbacher Stadtpfad gegenüber der ev. Kindertagesstätte Krambambuli und 3. auf dem Park-and-ride-Platz der U-Bahn-Station "Kalbach" jeweils einen weiteren Glascontainer zusätzlich aufzustellen. Begründung: Mitte Mai diesen Jahres kam es stadtweit und insbesondere im Stadtteil Kalbach zum Überquellen der Glascontainer mit wilden Ablagerungen, die eine Gefährdung darstellen. Angesichts dieser Tatsache sind weitere Glascontainer notwendig. Allein mindestens 23 Glascontainer stehen auf dem Riedberg, das zeigt die Unterversorgung Kalbachs. Für den dritten Standort ist der Ortsbeirat 10 zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OM 3389 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3025 entstanden aus Vorlage: OF 292/12 vom 01.03.2018 Betreff: Sicherung der Fünf-Meter-Zone im Bereich Am Hopfenbrunnen/Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Straße Am Hopfenbrunnen vor der Einmündung in die Straße Am Weißkirchener Berg die Fünf -Meter-Zone gesichert wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen wird regelmäßig bis fast in die Kreuzung hinein geparkt. Das führt dazu, dass nur noch eine Fahrspur frei ist. Wollen nun also Fahrzeuge in die Straße Am Hopfenbrunnen einbiegen und gleichzeitig Fahrzeuge in Richtung Am Weißkirchener Berg ausfahren, führt dies zu Situationen mit komplizierten Rangieraktionen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1395 Antrag vom 25.07.2019, OF 469/12 Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4924 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5516

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach

13.04.2018 · Aktualisiert: 19.07.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3024 entstanden aus Vorlage: OF 291/12 vom 23.03.2018 Betreff: Bäume am Friedhofsparkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die drei fehlenden Bäume am Friedhofsparkplatz in Kalbach (gegenüber des Haupteingangs) zu pflanzen. Begründung: In den Planunterlagen zum Bau von Friedhofsparkplätzen in der Straße Am Hopfenbrunnen sind neben den 16 Stellplätzen auch drei Felder für Bäume ausgewiesen. Während die Parkplätze seit Langem fertiggestellt sind, sind die Flächen für Bäume noch frei gehalten. Die Bäume sind nun auch zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1262

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

18.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 199/12 vom 04.08.2017 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Vorgang: B 108/14 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 793 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach

02.01.2016 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

11.09.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplätze am Friedhof Kalbach

12.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung der Straße In der Wink

21.03.2014 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 332/12 vom 03.02.2014 Betreff: Ertüchtigung der Straße In der Wink Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1006 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 25 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen

07.04.2013 · Aktualisiert: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze am Friedhof Kalbach

02.11.2012 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1694 entstanden aus Vorlage: OF 181/12 vom 21.10.2012 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die zusätzlichen Parkplätze am Friedhof in Kalbach (gegenüber des Haupteingangs) erstellt werden. Begründung: Bei der Fläche in der Straße Am Hopfenbrunnen soll es sich um Eigentum der Stadt handeln. Die darauf geplanten Stellplätze wurden aber noch nicht erstellt. Häufig finden Besucher des Friedhofes keinen Parkplatz. Auch ist die jetzige Parksituation Angehörigen und Gästen bei Beerdigungen und Besuchen der Trauerhalle nicht länger zuzumuten. Daher sollten die geplanten Stellplätze zeitnah erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 130 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29

12.05.2012 · Aktualisiert: 01.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 841 entstanden aus Vorlage: OF 87/12 vom 08.01.2012 Betreff: Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Weißkirchener Berg einen Fußgängerüberweg zwischen der Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg und der Bachstraße anlegen zu lassen. Dieser sollte in gleicher Weise wie der Fußgängerüberweg im Bereich der Straßen Schwalbenweg und Am Hopfenbrunnen markiert und beschildert werden. Begründung: Die Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern, aber auch von vielen Erwachsenen genutzt. Ein großer Teil von ihnen muss zum Erreichen der jeweiligen Haltestelle die Straße Am Weißkirchener Berg queren. Daher sollte aus Sicherheitsgründen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 572 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sportanlagen Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien Zugangs

19.02.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3971 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 30.01.2010 Betreff: Sportanlagen Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien Zugangs Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat den bei einem Ortstermin am 31.3.2009 in Aussicht gestellten Plan für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes der Sportanlage Am Hopfenbrunnen entlang der Umgehungsstraße L 3019 kurzfristig vorzustellen und zu berichten, in welchen Zeitabläufen mit der geringfügigen baulichen Erweiterung des Parkplatzes und der notwendigen Markierung zu rechnen ist. 2. dem Ortsbeirat zu berichten, wann der schriftlich am 20.4.2006 mit entsprechenden Ausbauplänen angekündigte Baubeginn für den barrierefreien Zugang zur Sportanlage Am Hopfenbrunnen realisiert wird und ob die in 2007 und 2009 bereitgestellten Etatmittel auch im Jahr 2010 zur Verfügung stehen. Begründung: Beide Maßnahmen wurden dem Ortsbeirat bereits vor Jahren in Aussicht gestellt, ohne dass bisher eine Realisierung möglich war. Für die Parkplatzerweiterung sind nur geringe Mittel erforderlich, die aus dem laufenden Instandsetzungsetat entnommen werden können. Für den barrierefreien Zugang liegt seit Jahren eine Ausbauplanung vor und es standen mehrfach die notwendigen Etatmittel zur Verfügung. Dem Ortsbeirat liegen bisher keine Auskünfte vor, ob die zuvor genannten Maßnahmen in 2010 ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2010, ST 552 Aktenzeichen: 52 0

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